Barrierefreiheit im Internet

Eine Website ohne Barrieren ermöglicht allen Menschen die Teilhabe am Internet. Dazu tritt am 28.06.2025 eine Verordnung (BFSGV) nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) von 2021 in Kraft, die bestimmte Websites verpflichtet Barrierefreiheit nach dem WCAG Kriterien A-AA einzuhalten.

Wenn eine Website Dienstleistungen erbringt, die zum elektronischen Geschäftsverkehr im Bereich B2C gehören und das Unternehmen dahinter mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt und mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz bzw. -bilanz auszeichnet, muss die Seite barrierefrei sein.

Check für ihr Unternehmen

Finden Sie hier raus ob Sie ab dem 28.06.2025 Ihre Website barrierefrei gestaltet haben müssen.

Können User auf Ihrer Website online Verträge abschließen?

Das ist immer dann der Fall, wenn man einen Kauf abwickeln kann (z. B. Onlineshops) oder auch wenn eine verbindliche, zur zahlungverpflichtende Buchung vorgenommen werden kann.

Dann sind Sie wahrscheinlich nicht betroffen

Um von den Änderungen betroffen zu sein, müssen Sie:

  1. online mit anderen Menschen Verträge abschließen
  2. sich damit an Endverbraucher richten (B2C)
  3. Ihr Unternehmen mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen
  4. UND mehr als 2 Mio. Euro Jahresumsatz/-billanz ausweisen

Alle 4 Punkte müssen erfüllt sein.

Hinweis: Diese Überprüfung ist eine Orientierung. Wenn Sie sich weiter unsicher sind, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

Eine Barrierefreie Website schadet aber in keinem Fall. Sie erweitern so Ihren Kundenstamm und können sich positiv von Konkurrenten abheben

Haben Sie mehr als 10 Mitarbeiter?

Dann sind Sie wahrscheinlich nicht betroffen

Um von den Änderungen betroffen zu sein, müssen Sie:

  1. online mit anderen Menschen Verträge abschließen
  2. sich damit an Endverbraucher richten (B2C)
  3. Ihr Unternehmen mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen
  4. UND mehr als 2 Mio. Euro Jahresumsatz/-billanz ausweisen

Alle 4 Punkte müssen erfüllt sein.

Hinweis: Diese Überprüfung ist eine Orientierung. Wenn Sie sich weiter unsicher sind, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

Eine Barrierefreie Website schadet aber in keinem Fall. Sie erweitern so Ihren Kundenstamm und können sich positiv von Konkurrenten abheben

Haben Sie mehr als 2 Mio. Euro Umsatz im Jahr?

Dann sind Sie wahrscheinlich nicht betroffen

Um von den Änderungen betroffen zu sein, müssen Sie:

  1. online mit anderen Menschen Verträge abschließen
  2. sich damit an Endverbraucher richten (B2C)
  3. Ihr Unternehmen mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen
  4. UND mehr als 2 Mio. Euro Jahresumsatz/-billanz ausweisen

Alle 4 Punkte müssen erfüllt sein.

Hinweis: Diese Überprüfung ist eine Orientierung. Wenn Sie sich weiter unsicher sind, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

Eine Barrierefreie Website schadet aber in keinem Fall. Sie erweitern so Ihren Kundenstamm und können sich positiv von Konkurrenten abheben

Was ist Ihre Zielgruppe?

Ja, sie sind mit großer Wahrscheinlichkeit ab 28.06.2025 zu einer barrierefreien Website verpflichtet.

Hinweis: Diese Überprüfung ist eine Orientierung. Wenn Sie sich weiter unsicher sind, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

Wir helfen Ihnen gerne bei Fragen zur Umgestaltung Ihrer Website!

Dann sind Sie wahrscheinlich nicht betroffen

Um von den Änderungen betroffen zu sein, müssen Sie:

  1. online mit anderen Menschen Verträge abschließen
  2. sich damit an Endverbraucher richten (B2C)
  3. Ihr Unternehmen mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen
  4. UND mehr als 2 Mio. Euro Jahresumsatz/-billanz ausweisen

Alle 4 Punkte müssen erfüllt sein.

Hinweis: Diese Überprüfung ist eine Orientierung. Wenn Sie sich weiter unsicher sind, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

Eine Barrierefreie Website schadet aber in keinem Fall. Sie erweitern so Ihren Kundenstamm und können sich positiv von Konkurrenten abheben

Barrierefreiheit im Internet

Eine Website ohne Barrieren ermöglicht allen Menschen die Teilhabe am Internet. Dazu tritt am 28.06.2025 eine Verordnung (BFSGV) nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) von 2021 in Kraft, die bestimmte Websites verpflichtet Barrierefreiheit nach dem WCAG Kriterien A-AA einzuhalten.

Wenn eine Website Dienstleistungen erbringt, die zum elektronischen Geschäftsverkehr im Bereich B2C gehören und das Unternehmen dahinter mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt und mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz bzw. -bilanz auszeichnet, muss die Seite barrierefrei sein.

Was regelt die BFSG

Barrierefreie Websites sollen für alle Menschen zugänglich und nutzbar sein, unabhängig von Fähigkeiten oder Einschränkungen. Dabei ist es unerheblich, ob die Person dauerhaft – temporär oder situationsbedingt bei der Nutzung behindert wird. Als Beispiel: die Person kann das Gerät nur mit einer Hand bedienen, weil ein Arm amputiert wurde (dauerhaft); ein Arm gebrochen ist (temporär) oder weil sie gerade ein Baby auf einem Arm hält (situationsbedingt).

Jede Person in der beschriebenen Situation braucht eine Website, in der sie nur mit der Tastatur sicher navigieren kann.
Am häufigsten sind Benutzer:innen in folgenden Bereichen eingeschränkt:

Sehen
Hören
Motorik
Sprache
Aufmerksamkeit
Technik

Was regelt die BFSG

Barrierefreie Websites sollen für alle Menschen zugänglich und nutzbar sein, unabhängig von Fähigkeiten oder Einschränkungen. Dabei ist es unerheblich, ob die Person dauerhaft – temporär oder situationsbedingt bei der Nutzung behindert wird. Als Beispiel: die Person kann das Gerät nur mit einer Hand bedienen, weil ein Arm amputiert wurde (dauerhaft); ein Arm gebrochen ist (temporär) oder weil sie gerade ein Baby auf einem Arm hält (situationsbedingt).

Jede Person in der beschriebenen Situation braucht eine Website, in der sie nur mit der Tastatur sicher navigieren kann.
Am häufigsten sind Benutzer:innen in folgenden Bereichen eingeschränkt:

Sehen
Hören
Motorik
Sprache
Aufmerksamkeit
Technik

Vier Prinzipien der Barrierefreiheit

Diese vier Prinzipen finden Anwendung in allen Bereichen der Barrierefreiheit.
Die Beispiele beziehen sich hier nur auf Internetseiten.

Wahrnehmbarkeit:
Inhalte der Seite sollen für alle zugänglich und erfahrbar sein, z. B. durch Alternativtexte bei Bildern und hohe Kontraste bei Texten.
Bedienbarkeit:
die Navigation der Seite ist eindeutig und auch mit der Tastatur steuerbar.
Verständlichkeit:
Sprache und Inhalte sind einfach gehalten und gut strukturiert
Robustheit:
die Website ist auch auf älteren Geräten und auf anderen Formaten barrierefrei nutzbar. Hier sollten besonders die mobilen Geräte nicht vernachlässigt werden.

Vier Prinzipien der Barrierefreiheit

Diese vier Prinzipen finden Anwendung in allen Bereichen der Barrierefreiheit.
Die Beispiele beziehen sich hier nur auf Internetseiten.

Wahrnehmbarkeit:
Inhalte der Seite sollen für alle zugänglich und erfahrbar sein, z. B. durch Alternativtexte bei Bildern und hohe Kontraste bei Texten.
Bedienbarkeit:
die Navigation der Seite ist eindeutig und auch mit der Tastatur steuerbar.
Verständlichkeit:
Sprache und Inhalte sind einfach gehalten und gut strukturiert
Robustheit:
die Website ist auch auf älteren Geräten und auf anderen Formaten barrierefrei nutzbar. Hier sollten besonders die mobilen Geräte nicht vernachlässigt werden.

Barrierefreiheit

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