Barrierefreiheit im Internet
Eine Website ohne Barrieren ermöglicht allen Menschen die Teilhabe am Internet. Dazu tritt am 28.06.2025 eine Verordnung (BFSGV) nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) von 2021 in Kraft, die bestimmte Websites verpflichtet Barrierefreiheit nach dem WCAG Kriterien A-AA einzuhalten.
Wenn eine Website Dienstleistungen erbringt, die zum elektronischen Geschäftsverkehr im Bereich B2C gehören und das Unternehmen dahinter mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt und mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz bzw. -bilanz auszeichnet, muss die Seite barrierefrei sein.
Barrierefreiheit im Internet
Eine Website ohne Barrieren ermöglicht allen Menschen die Teilhabe am Internet. Dazu tritt am 28.06.2025 eine Verordnung (BFSGV) nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) von 2021 in Kraft, die bestimmte Websites verpflichtet Barrierefreiheit nach dem WCAG Kriterien A-AA einzuhalten.
Wenn eine Website Dienstleistungen erbringt, die zum elektronischen Geschäftsverkehr im Bereich B2C gehören und das Unternehmen dahinter mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt und mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz bzw. -bilanz auszeichnet, muss die Seite barrierefrei sein.
Was regelt die BFSG
Barrierefreie Websites sollen für alle Menschen zugänglich und nutzbar sein, unabhängig von Fähigkeiten oder Einschränkungen. Dabei ist es unerheblich, ob die Person dauerhaft – temporär oder situationsbedingt bei der Nutzung behindert wird. Als Beispiel: die Person kann das Gerät nur mit einer Hand bedienen, weil ein Arm amputiert wurde (dauerhaft); ein Arm gebrochen ist (temporär) oder weil sie gerade ein Baby auf einem Arm hält (situationsbedingt).
Jede Person in der beschriebenen Situation braucht eine Website, in der sie nur mit der Tastatur sicher navigieren kann.
Am häufigsten sind Benutzer:innen in folgenden Bereichen eingeschränkt:
Sehen
Hören
Motorik
Sprache
Aufmerksamkeit
Technik
Was regelt die BFSG
Barrierefreie Websites sollen für alle Menschen zugänglich und nutzbar sein, unabhängig von Fähigkeiten oder Einschränkungen. Dabei ist es unerheblich, ob die Person dauerhaft – temporär oder situationsbedingt bei der Nutzung behindert wird. Als Beispiel: die Person kann das Gerät nur mit einer Hand bedienen, weil ein Arm amputiert wurde (dauerhaft); ein Arm gebrochen ist (temporär) oder weil sie gerade ein Baby auf einem Arm hält (situationsbedingt).
Jede Person in der beschriebenen Situation braucht eine Website, in der sie nur mit der Tastatur sicher navigieren kann.
Am häufigsten sind Benutzer:innen in folgenden Bereichen eingeschränkt:
Sehen
Hören
Motorik
Sprache
Aufmerksamkeit
Technik
Vier Prinzipien der Barrierefreiheit
Diese vier Prinzipen finden Anwendung in allen Bereichen der Barrierefreiheit.
Die Beispiele beziehen sich hier nur auf Internetseiten.
Wahrnehmbarkeit:
Inhalte der Seite sollen für alle zugänglich und erfahrbar sein, z. B. durch Alternativtexte bei Bildern und hohe Kontraste bei Texten.
Bedienbarkeit:
die Navigation der Seite ist eindeutig und auch mit der Tastatur steuerbar.
Verständlichkeit:
Sprache und Inhalte sind einfach gehalten und gut strukturiert
Robustheit:
die Website ist auch auf älteren Geräten und auf anderen Formaten barrierefrei nutzbar. Hier sollten besonders die mobilen Geräte nicht vernachlässigt werden.
Vier Prinzipien der Barrierefreiheit
Diese vier Prinzipen finden Anwendung in allen Bereichen der Barrierefreiheit.
Die Beispiele beziehen sich hier nur auf Internetseiten.
Wahrnehmbarkeit:
Inhalte der Seite sollen für alle zugänglich und erfahrbar sein, z. B. durch Alternativtexte bei Bildern und hohe Kontraste bei Texten.
Bedienbarkeit:
die Navigation der Seite ist eindeutig und auch mit der Tastatur steuerbar.
Verständlichkeit:
Sprache und Inhalte sind einfach gehalten und gut strukturiert
Robustheit:
die Website ist auch auf älteren Geräten und auf anderen Formaten barrierefrei nutzbar. Hier sollten besonders die mobilen Geräte nicht vernachlässigt werden.
Ab dem 28.06.2025 müssen geschäftliche Websites barrierefrei sein. Betrifft es auch Sie?
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